Online-Behandlungen durch Ärzte und Psychotherapeuten sind seit 4.4.2019 auch in Deutschland möglich!

Ich kann nun mit dir über den Anbieter Red Connect per Videochat in Kontakt treten.

Das geht so: wir vereinbaren einen Termin für die Videosprechstunde (Videochat), ich teile den Link mit, du wählst dich 10 min vor unserem Termin ein.

Der Chat erfolgt nur durch zertifizierte Anbieter über eine gesicherte Datenleitung.

Es darf nichts aufgenommen oder gespeichert werden.

Informationen zur Datensicherheit meiner online-Behandlungen findest du auf der Seite zum Datenschutz.

Dein Einverständnis für die Videosprechstunde kannst du hier schriftlich erklären.

Technisch müssen auf beiden Seiten ein Rechner, Tablet oder Mobilgerät mit Internetanschluss, Kamera (mind. 640 x 480 Pixel), Mikrophon, Lautsprecher und Bildschirm vorhanden und aktiviert sein. Auf dem Gerät muss ein kompatibler Webbrowser installiert sein (Chrome oder Firefox). Bitte beachten Sie, dass derzeit andere Browser nicht funktionieren. Darüber hinaus unterstützen Geräte mit iOS (iPhone/iPad) die Videosprechstunde derzeit nicht. RED Connect kann man ortsunabhängig weltweit nutzen.

Zum Login

https://arzt.redmedical.de/#/auth/login

Geschichte: Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IV – 01) beschließt der 121. Deutsche Ärztetag 2018: Der § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) in der Fassung des 100. Deutschen Ärztetages 1997 in Eisenach, zuletzt geändert durch den 118. Deutschen Ärztetag 2015 in Frankfurt am Main – sie wird wie folgt neu verfasst: „Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt.
Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen.
Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“

Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/

Update vom 04.04.2019: Videosprechstunde für alle Indikationen geöffnet
Durch den Wegfall der definierten Krankheitsbilder können jetzt auch die Psychotherapeuten Leistungen der Videosprechstunde abrechnen: die Gebührenordnungsposition (GOP) 01439 für die Betreuung des Patienten sowie den Technikzuschlag 01450.

Die GOP 01439 gilt auch hier wie bisher nur für Fälle, bei denen der Patient in einem Quartal nicht die Praxis aufsucht. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung